Mittwoch, 17. Februar 2021

Zitat des Tages am 20. Januar 2021 von Lee Iacocca

 „An irgendeinem Punkt muss man den Sprung ins Ungewisse wagen. Erstens, weil selbst die richtige Entscheidung falsch ist, wenn sie zu spät erfolgt. Zweitens, weil es in den meisten Fällen so etwas wie eine Gewissheit gar nicht gibt.“

Lee Iacocca (1924 - 2019)
US-amerikanischer Automobilindustriemanager

Was ist ein Zitat?

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Freitag, 29. Januar 2021

Die Daten auf mobilen Altgeräten sollten vor Weitergabe sorgfältig gelöscht werden

 Wenn man zu Weihnachten ein neues Smartphone bekommen hat, dann sollten die persönlichen Daten auf dem Altgerät sorgfältig gelöscht werden, bevor dieses verkauft, verschenkt, entsorgt oder aus vertraglichen Gründen an den Provider zurückgegeben wird. Diese Empfehlung kommt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Aufgabe des Löschens der Altdaten klinge zwar einfach, allerdings werden durch die gewöhnliche Löschfunktion auf den Geräten nicht alle Daten unwiederbringlich entfernt, sondern sie können unter Umständen wiederhergestellt werden. Darauf wird von Sicherheitsexperten immer wieder hingewiesen.

Zunächst sollte die Datenverschlüsselung aktiviert werden
Um eine Datenwiederherstellung zu verhindern, sollte der Geräte-Besitzer zunächst die Datenverschlüsselung auf dem Gerät aktivieren und erst danach den Menüpunkt "Auf Werkseinstellung zurücksetzen" auswählen. Die sogenannte "Speichergrundverschlüsselung" ist entweder bereits voreingestellt oder im Menü unter Einstellungen zu finden. Alle wichtigen, weiterhin benötigten Daten wie Fotos oder Kontakte sollten vor dem Löschen natürlich gesichert werden.

Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland

Auch die Sim-Karte sollte bei nicht Weiternutzung gesperrt werden
Für den Fall, dass das Gerät keine oder nur eine unzureichende Möglichkeit der Verschlüsselung besitzt, gibt es vom BSI folgende Empfehlung: Sämtliche Daten sollten zunächst gelöscht werden und danach den Speicher mit unwichtigen Daten wieder überschreiben. Beispielweise kann man hierfür eine weiße Wand filmen, bis der Speicher voll ist, so der Tipp vom für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Speicher sollte danach erneut gelöscht werden und dann das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Wer seine Sim-Karte an den Provider zurückschicken muss, sollte diese mehrfache Falscheingabe von Pin und Puk zuvor endgültig sperren. Aus vertraglichen Gründen, sollten Sim-Karten zudem nie an andere Personen weitergegeben werden.

Die Geheimzahl für das Handy oder Smartphone heißt Pin
Wer ein Handy oder Smartphone sein Eigen nennt, dem ist sicher bekannt, dass das Gerät mit einer Geheimzahl geschützt ist. Nur wer diese Geheimzahl, die sogenannte Pin, beim Einschalten eintippt, kann das Gerät verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Fremde, die beispielsweise das Handy oder das Smartphone entwenden, damit telefonieren und ins Internet gehen können. Außerdem sind auf den Geräten oft viele persönliche Daten oder Fotos gespeichert, die niemanden als den Besitzer oder dessen Familienmitglieder etwas angehen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Pin-Geheimzahl wirklich geheim gehalten wird. Der Begriff Pin ist übrigens eine Abkürzung für die englische Bezeichnung „personal identification number". Das heißt wörtlich übersetzt Persönliche Identifikationsnummer - oder einfacher ausgedrückt: Persönliche Geheimnummer.

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Donnerstag, 15. Oktober 2020

Zitat des Tages am 14. September 2020 von Charles Darwin

 „Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.“

Charles Darwin (1809-1882)
englischer Naturforscher, begründete die als Darwinismus bekannte Abstammungslehre

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