Donnerstag, 26. August 2021

Meldepflicht zum Transparenzregister für Unternehmen aller Branchen

Ab dem 1. August 2021 gelten für Unternehmen aller Branchen verschärfte Meldepflichten zum Transparenzregister. Betroffen von der Meldepflicht sind Unternehmen aller Branchen. Mit der Gesetzesänderung wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format.

Transparenzregister: Meldepflicht für alle Gesellschaften

In das Transparenzregister sind seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen. Das Transparenzregister basiert auf einer europäischen Richtlinie und soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es ist im Geldwäschegesetz (GwG) verankert.

Betroffene Unternehmen

Meldepflichtig sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, das heißt u.a. Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), die GmbH & Co. KG, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen. Einzelkaufleute und Gesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, z.B. die GbR, sind nicht betroffen. Dies gilt auch für Einzelkaufleute, die als e.K. ins Handelsregister eingetragen sind.

 Ergebnisse des Korruptionswahrnehmungsindex

Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätzlich jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte einer Gesellschaft hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle über die betreffende Gesellschaft ausübt. Gibt es bei einer AG oder GmbH keine solche Person, sind grundsätzlich die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung sog. fiktiv wirtschaftlich Berechtigte.

Mitteilungsfiktion

Bis zum 31. Juli 2021 müssen Gesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus bestimmten Registern, z.B. dem Handelsregister, entnehmen lassen, keine Meldung zum Transparenzregister machen. Bei diesen Gesellschaften gilt ebenso wie für börsennotierte Gesellschaften die Meldepflicht (noch) als erfüllt (sog. „Mitteilungsfiktion“). Nach dem TraFinG (ab 1. August 2021) müssen nun auch diese Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und zum Transparenzregister melden. Sämtliche Eintragungen im Transparenzregister sind sodann durch Änderungsmeldungen stets auf aktuellem Stand zu halten.

Wegfall sämtlicher Mitteilungsfiktionen

Am 1. August 2021 (zu Übergangsfristen siehe unten) wird die Meldung zum Transparenzregister für alle Gesellschaften verpflichtend. Das Transparenzregister wird dadurch zu einem sog. Vollregister. Auch ist zu beachten, dass bei jeder personellen Veränderung in Vorstand oder Geschäftsführung oder bei den eintragungspflichtigen Daten (z.B. Wohnort oder Nachname) die Eintragung im Transparenzregister aktualisiert werden muss.

Was ist zu tun?

Zur Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister muss zunächst auf der Seite www.transparenzregister.de eine Registrierung erfolgen. Alle Meldungen erfolgen sodann über diese Seite. Jeder Verpflichtete muss die Eintragung selbst vornehmen und ist selbst hierfür verantwortlich.

Übergangsfristen

Für Gesellschaften bzw. Vereinigungen, die wegen der bislang bestehenden Mitteilungsfiktion oder dem Wegfall der Meldepflicht (bei börsennotierten Unternehmen) noch keine Daten zum Transparenzregister gemeldet haben, gelten folgende Übergangsfristen, innerhalb derer die Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister erfolgen muss:

  • Rechtsform AG, SE, KGaA
    Ablauf der Übergangsfrist: 31.03.2022
  • Rechtsform GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, PartnerschaftAblauf der Übergangsfrist: 30.06.2022
  • In allen anderen Fällen (insbesondere Stiftungen, eingetragene Personengesellschaften)
    Ablauf der Übergangsfrist: 31.12.2022

Die Übergangsfristen gelten nur für Gesellschaften und Vereinigungen, die bereits jetzt meldepflichtig sind, für die aber nach aktuellem Recht eine Mitteilungsfiktion oder Ausnahme gilt. Neu gegründete Gesellschaften oder aus anderen Gründen nicht erfolgte Meldungen müssen unverzüglich erfolgen.

Flankierend zu den Übergangsfristen sind die korrelierenden Bußgeldvorschriften zeitweilig ausgesetzt.

Folgen der Nichtbeachtung von Auskunfts- und Meldepflichten

Ein Verstoß gegen die Auskunfts- und Meldepflicht zum Transparenzregister wird als Ordnungswidrigkeit vom Bundesverwaltungsamt (BVA) als zuständiger Verwaltungsbehörde verfolgt. Hierzu hat das BVA auf seiner Internetseite einen detaillierten Bußgeldkatalog veröffentlicht. Die Mindestgeldbuße beträgt 50 EUR, es kann aber unter Anwendung festgelegter Multiplikatoren im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR festgesetzt werden. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen kann sich das Bußgeld sogar auf einen sechsstelligen Betrag erhöhen.

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Quelle: Netfonds AG

Mittwoch, 21. Juli 2021

Zitat des Tages am 14. Juni 2021 von Wilhelm von Humboldt

 

„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.“

Wilhelm von Humboldt (1767 – 1835)
vollständiger Name: Friedrich Wilhelm Christian Karl Ferdinand von Humboldt
deutscher Philologe, Philosoph und preußischer Staatsmann, Mitbegründer der Universität Berlin (heute Humboldt-Universität zu Berlin)

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Donnerstag, 25. März 2021

Schützen Sie Ihre vertraulichen Daten

 Jeder von uns möchte andere Daten besonders schützen. Einige Benutzer klicken sofort auf „Alle Cookies akzeptieren“, sobald das Popup-Fenster auf dem Bildschirm erscheint, während andere bei allen Online-Interaktivitäten wie Cyber Security-Experten mit Avatar-Fotos und Pseudonymen unterwegs sind. Es spielt keine Rolle, zu welchem Verhalten man neigt. Wichtig ist in jedem Fall, dass man seine persönlichen und vertraulichen Daten schützt und sicherstellt, dass niemand darauf zugreifen kann. Datenschutz ist ein Grundrecht. Darüber hinaus gibt es - je nachdem, wo man lebt - verschiedene Gesetze, die Datenschutzmaßnahmen definieren und implementieren. Letzten Endes ist man jedoch selbst für den Schutz Ihrer Online-Daten verantwortlich.

Herausforderungen des modernen Datenschutzes
Unternehmen haben ein ureigenes Interesse an den Daten fer Kunden. Anhand nicht persönlicher Daten, die man mit Ihrer Einwilligung bei der App-Nutzung erfasst, erkennen die Unternehmen, welche Geräte man am liebsten nutzt, welche Seiten beliebt sind, zu welcher Tageszeit die App am intensivsten genutzt wird und in welchen Regionen die App am häufigsten (oder seltensten) aufgerufen wird. Leider sind nicht alle Unternehmen in Bezug auf die gesammelten Informationen ehrlich. Viele sichern die erfassten Daten nicht ordnungsgemäß und nicht alle nutzen die Daten rechtskonform. Hinzu kommt, dass auch Cyberkriminelle versuchen, an diese Daten zu gelangen.

In dem jüngst veröffentlichten Cyber Readiness Report 2020 der Acronis International GmbH wurden 3.400 IT-Manager und Mitarbeiter im Home-Office in 17 Ländern befragt. Die Antworten haben u. a. gezeigt, dass Password Stuffing im Jahr 2020 der zweithäufigste Cyber-Angriffstyp war. Bei diesen Angriffen nutzen Cyberkriminelle kompromittierte Benutzeranmeldedaten, um sich Zugriff auf die Konten des Benutzers in anderen Tools oder Websites zu verschaffen. Das ist häufig erfolgreich, weil Benutzer oft dieselben Anmeldenamen und Kennwörter für mehrere Dienste verwenden. In Anbetracht der Tatsache, dass so viele Personen neue Konten für Anwendungen erstellt haben, um vom Home-Office aus zu arbeiten, haben die Cyberkriminellen schnell reagiert und oft Erfolg gehabt.

Ausgaben für Cybersicherheit weltweit in den Jahren 2017 bis 2021

Sieben Schritte, mit denen Sie Ihre persönlichen Daten sofort aktiv schützen können
Da mittlerweile so viele Teile unseres Lebens online stattfinden, ist es immer wichtiger, dass sich jeder Einzelne der Bedeutung des Datenschutzes bewusst ist und Schritte zur Sicherung der eigenen persönlichen Online-Daten unternimmt. Deshalb soll an dieser Stelle an einige Vorsichtsmaßnahmen erinnert werden, mit denen man seine Daten online schützen können:

  1. Achten Sie darauf, mit wem Sie Ihre persönlichen Informationen teilen
    Überlegen Sie, welchen Unternehmen Sie Ihre Daten geben und welchen nicht. Sehen Sie sich an, wie viele persönliche Informationen angefordert werden, und wägen Sie ab, was Sie dafür bekommen. Sie sollten zumindest einen kurzen Blick auf die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens werfen, bevor Sie auf „Zustimmen“ klicken.
  2. Verwalten Sie Ihre Datenschutzeinstellungen
    Alle Geräte, Apps oder Browser haben Funktionen, mit denen Sie einschränken können, wie und mit wem Ihre Informationen geteilt werden. Wählen Sie daher Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen aus, mit denen Sie sich wohl fühlen. Denken Sie daran, das bestimmte App- oder Geräte-Updates die Einstellungen auf ihre Standardeinstellungen zurücksetzen. Das sollten Sie kontrollieren.
  3. Aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
    Bei aktivierter 2FA müssen Sie zwei Verifikationsmethoden ausführen, um auf E-Mails, Social-Media-Konten oder VPNs zugreifen zu können. Wenn jemand versucht, sich bei einem Ihrer 2FA-fähigen Konten anzumelden, erfahren Sie es - und können Ihr Kennwort ändern.
  4. Verwenden Sie starke Kennwörter und halten Sie sie geheim
    Verwenden Sie starke Kennwörter für Ihren Laptop sowie für Banking- und Online-Zahlungsdienste, E-Mails und andere Konten. Seien Sie kreativ. Denken Sie sich einen bestimmten Satz aus und verwenden Sie den ersten Buchstaben jedes Wortes für Ihr Kennwort. Ersetzen Sie bestimmte Wörter oder Buchstaben durch Zahlen. Aus „Ich liebe meine Katze“ könnte zum Beispiel 1LieB3mKATZ3 werden. Wenn Sie sich Kennwörter nur schwer merken können, kann Ihnen eventuell ein Kennwort-Manager helfen.
  5. Führen Sie regelmäßige Updates durch
    Um den neuesten Bedrohungen aus dem Weg zu gehen, müssen Sie Ihre Software auf dem aktuellen Stand halten. Aktivieren Sie automatische Software-Updates auf Ihren mobilen Geräten und Computern. Bevor Sie irgendeine Software herunterladen, lesen Sie Bewertungen anderer Benutzer, um zu erfahren, ob die Installation überhaupt sicher ist. Cyberkriminelle verteilen gern gefälschte Anwendungen, die Ihre Informationen stehlen sollen.
  6. Sichern Sie Ihre Daten häufig
    Wenn Sie über aktuelle Backups verfügen, können Sie Daten problemlos zurückholen, falls sie doch einmal kompromittiert, verändert oder bei einem Ransomware-Angriff verschlüsselt werden. Eine Lösung wie Acronis True Image, die Backups mit Cyber Security verbindet, schützt Ihre Backups vor Cyber-Angriffen und bietet eine einfache Möglichkeit, Daten nach einem Angriff wiederherzustellen.
  7. Achten Sie auf ungewöhnliche Anfragen
    Wenn Inhalte auffällig blinken und zum Klicken verleiten sollen oder irgendetwas „seltsam“ erscheint, sollten Sie es am besten einfach ignorieren. Klicken Sie es auf keinen Fall an. Es handelt sich sehr wahrscheinlich um einen Phishing-Angriff.

Softwareempfehlung für regelmäßige Bachups - Aconis Backup
Versicherungsschutz gegen Cyberkriminalität

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Quellle: Acronis International GmbH

Mittwoch, 17. Februar 2021

Zitat des Tages am 20. Januar 2021 von Lee Iacocca

 „An irgendeinem Punkt muss man den Sprung ins Ungewisse wagen. Erstens, weil selbst die richtige Entscheidung falsch ist, wenn sie zu spät erfolgt. Zweitens, weil es in den meisten Fällen so etwas wie eine Gewissheit gar nicht gibt.“

Lee Iacocca (1924 - 2019)
US-amerikanischer Automobilindustriemanager

Was ist ein Zitat?

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Freitag, 29. Januar 2021

Die Daten auf mobilen Altgeräten sollten vor Weitergabe sorgfältig gelöscht werden

 Wenn man zu Weihnachten ein neues Smartphone bekommen hat, dann sollten die persönlichen Daten auf dem Altgerät sorgfältig gelöscht werden, bevor dieses verkauft, verschenkt, entsorgt oder aus vertraglichen Gründen an den Provider zurückgegeben wird. Diese Empfehlung kommt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Aufgabe des Löschens der Altdaten klinge zwar einfach, allerdings werden durch die gewöhnliche Löschfunktion auf den Geräten nicht alle Daten unwiederbringlich entfernt, sondern sie können unter Umständen wiederhergestellt werden. Darauf wird von Sicherheitsexperten immer wieder hingewiesen.

Zunächst sollte die Datenverschlüsselung aktiviert werden
Um eine Datenwiederherstellung zu verhindern, sollte der Geräte-Besitzer zunächst die Datenverschlüsselung auf dem Gerät aktivieren und erst danach den Menüpunkt "Auf Werkseinstellung zurücksetzen" auswählen. Die sogenannte "Speichergrundverschlüsselung" ist entweder bereits voreingestellt oder im Menü unter Einstellungen zu finden. Alle wichtigen, weiterhin benötigten Daten wie Fotos oder Kontakte sollten vor dem Löschen natürlich gesichert werden.

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Auch die Sim-Karte sollte bei nicht Weiternutzung gesperrt werden
Für den Fall, dass das Gerät keine oder nur eine unzureichende Möglichkeit der Verschlüsselung besitzt, gibt es vom BSI folgende Empfehlung: Sämtliche Daten sollten zunächst gelöscht werden und danach den Speicher mit unwichtigen Daten wieder überschreiben. Beispielweise kann man hierfür eine weiße Wand filmen, bis der Speicher voll ist, so der Tipp vom für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Speicher sollte danach erneut gelöscht werden und dann das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Wer seine Sim-Karte an den Provider zurückschicken muss, sollte diese mehrfache Falscheingabe von Pin und Puk zuvor endgültig sperren. Aus vertraglichen Gründen, sollten Sim-Karten zudem nie an andere Personen weitergegeben werden.

Die Geheimzahl für das Handy oder Smartphone heißt Pin
Wer ein Handy oder Smartphone sein Eigen nennt, dem ist sicher bekannt, dass das Gerät mit einer Geheimzahl geschützt ist. Nur wer diese Geheimzahl, die sogenannte Pin, beim Einschalten eintippt, kann das Gerät verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Fremde, die beispielsweise das Handy oder das Smartphone entwenden, damit telefonieren und ins Internet gehen können. Außerdem sind auf den Geräten oft viele persönliche Daten oder Fotos gespeichert, die niemanden als den Besitzer oder dessen Familienmitglieder etwas angehen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Pin-Geheimzahl wirklich geheim gehalten wird. Der Begriff Pin ist übrigens eine Abkürzung für die englische Bezeichnung „personal identification number". Das heißt wörtlich übersetzt Persönliche Identifikationsnummer - oder einfacher ausgedrückt: Persönliche Geheimnummer.

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